Bereits seit 1990 sind wir als Forstunternehmen in Erftstadt und dem gesamten Erftkreis tätig.
Unser Aufgabenbereich umfasst:
Oft gibt es Gegebenheiten die eine Fällung mit Hilfe von Arbeitsbühnen nicht zulassen. Daher arbeiten wir mit einem spezialisierten (zertifziertem) Fachunternehmen zusammen.
Unsere Kunden sind außer Privatpersonen auch Haus- und Grundstücksverwalter, Städte und Landschaftsverbände.
Auch hier Hinweis auf Baumschutzsatzungen.
Bei Baumfällungen sind die Baumschutzsatzungen der entsprechenden Stadt/Gemeinde zu beachten bzw. bei geschützten Bäumen muss eine Genehmigung der Stadt vorliegen das der Baum gefällt werden darf.